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Schule & Ausbildung

Was wird jetzt aus Schule und Ausbildung? Wahrscheinlich hast du dir diese Frage noch im Moment des positiven Schwangerschaftstestes gestellt. Du hast zwei Möglichkeiten: Du kannst deine Schule oder Ausbildung trotz Baby weiter machen, musst dir aber bewusst sein, dass dies eine große Doppelbelastung darstellt oder du kannst dir einige Zeit Erziehungsurlaub nehmen.

Ob ein Jahr oder die volle Zeit von drei Jahren ist deine Entscheidung. Du solltest dies aber möglichst früh mit der Schulleitung bzw. deinem Chef abklären. Während der Schwangerschaft und der Elternzeit darfst du nicht gekündigt werden. Auch der Schulplatz wird dir in dieser Zeit freigehalten. Beides hat Vor- und Nachteile. Entscheidest du dich dafür, die Doppelbelastung anzunehmen und deine Schule/ Ausbildung gleich nach der Geburt weiterzumachen, musst du damit umgehen können, dass du dein Kind sehr wenig siehst, es vielleicht sogar von einer fremden Person betreut wird. Außerdem sollte dir klar sein, dass dir dein Baby schlaflose Nächte bereiten wird und du am nächsten Morgen auf der Arbeit oder in der Schule trotzdem 100 Prozent geben musst. Auch das Lernen für Klausuren ist mit Baby nicht einfach. Andererseits ist es eine sehr vernünftige Entscheidung, die Schule oder die Ausbildung direkt im Anschluss weiterzuführen. Ein guter Abschluss ist heute wichtiger denn je.

Entscheidest du dich für die Elternzeit und dafür einige Monate oder Jahre auszusetzen, kannst du dich zwar voll und ganz auf dein Baby konzentrieren und die erste Zeit bewusst genießen, dir wird der spätere Einstieg in die Schule oder Ausbildung aber wahrscheinlich ziemlich schwer fallen und die gewohnten Freunde und Kollegen werden vielleicht schon längst nicht mehr da sein. Die Entscheidung liegt bei dir, du solltest sie aber natürlich mit deinen Eltern besprechen. Einige Arbeitgeber lassen sich auch auf das Ausbildungsmodell "Ausbildung in Teilzeit" ein, bei dem junge Eltern bis 25 Jahren die Möglichkeit bekommen, eine Lehre zu machen, dabei aber nur 29 Wochenstunden zu arbeiten. Nähere Informationen hierzu bekommst du bei der IHK in deiner Nähe. Weiteres zum Thema "Schulpflicht" findest du im Kapitel "Geld und Recht".


 

 

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